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Berichtigungsaktie
Glossar

Berichtigungsaktie
Wird eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt, wandeln sich offene Rücklagen in Grundkapital um. Damit die Aktionäre auch weiterhin im Verhältnis ihres bisherigen Anteils am neuen Grundkapital beteiligt sind, werden Berichtigungsaktien ausgegeben. Somit kann eine Kapitalverwässerung der Altaktionäre ausgeschlossen werden.
Die Berichtigungsaktien benötigen keinerlei Zulassungsverfahren um zum Börsenhandel zugelassen zu werden. Zwar wird der Kurs der jeweiligen Aktie durch die Ausgabe der neuen Aktien entsprechend der durchgeführten Kapitalerhöhung vermindert, der Depotwert der Aktionäre verändert sich dadurch jedoch nicht. Die Aktionäre können sogar von den Beteiligungsaktien profitieren, unter der Voraussetzung, dass auf diese auch eine unveränderte Dividende gezahlt wird.




