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Aufsichtsrat - GlossarAufsichtsrat

Glossar

Der Aufsichtsrat steht mit dem Vorstand an der Spitze eines Unternehmens. Er hat eine Kontrollfunktion inne. Durch den Aufsichtsrat wird der Vorstand berufen, welchen er dann bei der Geschäftsführung berät. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat gegenüber berichtspflichtig. Manche Geschäfte können nur nach der Zustimmung durch den Aufsichtsrat erfolgen. Der Aufsichtsrat selbst besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Dabei kann nicht ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat derselben Gesellschaft sein. Die Aufsichtsratmitglieder werden meist für einen Zeitraum von fünf Jahren durch die Hauptversammlung gewählt.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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