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Aktionär - GlossarAktionär

Glossar

Ein Aktionär muss mindestens eine Aktie einer Aktiengesellschaft besitzen. In diesem Fall ist er Miteigentümer an dem betreffenden Unternehmen. Er besitzt demzufolge Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetz geregelt. Der Aktionär kann nach der Höhe seines Anteilbesitzes Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben. Weiterhin hat er das Recht auf Beteiligung am Gewinn des Unternehmens, in Form der Dividende.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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