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Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, auch juristische Person genannt. Eine Aktiengesellschaft haftet bei Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für den Aktionär bedeutet dies, dass er keinerlei persönliche Haftung hat. Vorrausetzungen für eine Aktiengesellschaft bestehen darin, dass diese im Handelsregister eingetragen sein muss und mindestens ein Grundkapital von 50.000,- Euro, besitzen muss. Zu den Organen einer Aktiengesellschaft gehören die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
Claus Lampert Finanzinformationen
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