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Tagesgeld oder Immobilienfonds - Kurzfristige oder langfristige GeldanlageTagesgeld oder Immobilienfonds

Kurzfristige oder langfristige Geldanlage



Kurze oder lange Frist?

Vor- und Nachteile können bei schlichtweg jeder Geldanlage (trotz Zinsen) genannt werden. Will man über sein Vermögen (oder auch kleinere Beträge) täglich verfügen können, aber dennoch Anteil haben an dem wirtschaftlichen Weltgeschehen und daraus seinen Vorteil ziehen? Hier ist das Modell interessant, Tagesgeld zu nutzen. Lässt man Geld hier länger liegen, ist die Zinsausschüttung naturgemäß höher, ansonsten sind dies Tagesgeld Zinsen, von denen man bei ständiger Kündbarkeit Tag für Tag zehren könnte. Anders bei Festgeld: Das Geld ist nicht verfügbar für mehrere Jahre und wird – ungeachtet von Marktlageschwankungen, zu einem festen Zinssatz angelegt.

Geld, Grundstück und Gebäude

Etwas verändert ist hier die Idee der Immobilienfonds gelagert: In Grundstücke wie auch entsprechende Gebäude wird hier Geld investiert, bei »offenen Immobilienfonds« darf hier jeder investieren und jeder auch beliebig wieder »abheben« (nämlich über eine technisch sogenannte »Anteilsrücknahme«) verfügen. Dies geht, weil eine Menge von mindestens 15 Grundstücken zur Verfügung steht. Die betroffenen Gebäude dienen hier als Wirtschaftsobjekte: Man kann sie (auch und insbesondere gewerblich) vermieten oder andere Wege finden, ihren Wert zu steigern (etwa Renovierung, Denkmalschutz und andere Möglichkeiten).

Unbedingter Vorteil hier: Eine solche Kapitalanlage bietet Vorteile steuerlicher Art. Zum einen sind die oben benannten Wertsteigerungen als solche per se steuerfrei. Mieteinnahmen werden besteuert, weil sie als »Einkünfte aus Kapitalvermögen« gelten. Gewinnt man diese jedoch in Ländern, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart sind, so besteht allerdings auch hier völlige Steuerfreiheit. Genau hier lohnt sich die Anlage in Immobilien im Ausland (auch, was den »geschlossenen« Typ betrifft: Hier wird nur in ein einziges Objekt investiert, dann wird der Fonds buchstäblich »geschlossen«).

Das Ziel ist es, Grundstücke und Gebäude auch für kleine Anleger täglich verfügbar zu machen. Fondsanteile können stets gehandelt werden können, investiert man hier nicht nur in Immobilien, sondern auch in verzinsliche Wertpapiere. Die Reserve des Fonds muss mindestens fünf Prozent des Gesamtvermögens betragen, darf aber nicht mehr als auf 49 Prozent steigen. Die Kapitalanlagegesellschaft ist deshalb gebunden, einen Fonds vorübergehend abzuschließen, wenn die Reserve weniger als fünf Prozent des Vermögens ausmacht.








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