Der Artikel ´Abrechnung bei Krankenversicherungen´ wird geladen. Der Artikel ´Abrechnung bei Krankenversicherungen´ wird geladen.

Abrechnung bei Krankenversicherungen - Informationen rund um die KrankenversicherungAbrechnung bei Krankenversicherungen

Informationen rund um die Krankenversicherung

Twitter Diesen Artikel twittern

Erstattung der Kosten

Nach Prüfung der Rechnung erstattet die private Krankenkasse den Rechnungsbetrag je nach Tarif vollständig oder anteilig auf das Konto des Versicherten. Da diese Abwicklung im Regelfall innerhalb weniger Tage erfolgt und die Arztrechnungen einen gewissen Zeitraum für das Begleichen vorsehen, muss der Versicherte somit nur theoretisch in Vorleistung gehen. Allerdings ist der Versicherte grundsätzlich immer zahlungspflichtig.
Das bedeutet, er muss eine Rechnung auch dann bezahlen, wenn die Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnen sollte, beispielsweise weil für bestimmte Leistungen Wartezeiten oder Staffelungen vereinbart wurden. Kauft der Versicherte Medikamente oder Heilmittel in einer Apotheke, gelten auch diese Rechungen oder Quittungen als Belege für die Krankenversicherung, die die Auslagen, je nach Tarif, rückwirkend erstattet. Etwas anders verhält es sich jedoch bei stationären Aufenthalten, da hier in aller Regel eine direkte Abrechung zwischen Krankenhaus oder Klinik und Versicherung erfolgt. Der Versicherungsnehmer tritt dazu seine Ansprüche gegenüber der Versicherung mittels der sogenannten Klinik-Card oder einer unterschriebenen Erklärung zugunsten des Krankenhauses ab. Die Abrechnung weiterführender Versicherungsleistungen, wie beispielsweise die Behandlung ausschließlich durch leitendes Personal erfolgt jedoch wieder zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung. Das Kostenerstattungsprinzip erscheint zunächst recht umständlich und kompliziert, bietet jedoch zwei entscheidende Vorteile.
Der erste Vorteil ist, dass durch diese Abrechnungsform keine Bindung an festgelegte Regelleistungen erfolgt und kein Vertrag zwischen Arzt und Versicherung notwendig ist, weshalb im Rahmen der privaten Krankenversicherung freie Arztwahl umgesetzt werden kann. Außerdem ermöglicht die detaillierte Rechnung eine vollständige Kostenkontrolle, die insbesondere dann wichtig ist, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.


Social Bookmarking: speichern Sie Ihre Lieblingsseiten online
Artikel zur Börse speichern bei: Mr. Wong Artikel zur Börse speichern bei: Webnews Artikel zur Börse speichern bei: Icio Artikel zur Börse speichern bei: Linkarena Artikel zur Börse speichern bei: Seekxl Artikel zur Börse speichern bei: Power Oldie Artikel zur Börse speichern bei: Linksilo Artikel zur Börse speichern bei: Yigg Artikel zur Börse speichern bei: Digg Artikel zur Börse speichern bei: Del.icio.us Artikel zur Börse speichern bei: Netscape Artikel zur Börse speichern bei: Furl Artikel zur Börse speichern bei: Yahoo Artikel zur Börse speichern bei: Google Artikel zur Börse speichern bei: Technorati



Suche

© 1998 - 2010 by ChartTec.de
Claus Lampert Finanzinformationen

Counter by WebHitsCounter
www.Boost-My-Pr.com :: LinkWert-Berechnung - Tools für Webmaster & SEOs - Suchmaschinenoptimierung - RankingCharts - Linktausch

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen bzw. Produktnamen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

Druckerei: Hier können Sie preiswert Briefpapier drucken.

Plakate Druckerei: Preiswerte Plakateonline bestellen.

Fonds ] [ Casters ] [ Gartenhaus ] [ Baufinanzierung ] [ Preisvergleich ] [ kredit ] [ Umstandsmode ] [ CSA AG ] [ Börsen-Blog ] [ Tagesgeld ] [ Denkmalschutz Immobilien ] [ investor network ] [ Claus-Lampert.de ] [ bsys.de ]




Die besten Finanzseiten im Web
PositionsgrößenrechnerPivot-Point-RechnerOnline RSS-Feed-ReaderHeutige TermineAktienforumTrading-Club.de
 
 Börsenbrief ChartTec.deGuten Abend und willkommen beim Börsenbrief!
» Sie können sich als Abonnent  [hier]  einloggen.
» Informationen zum Abonnement finden Sie  [hier]