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Krankenversicherung für Freiberufler - Vergleichen lohnt sichKrankenversicherung für Freiberufler

Vergleichen lohnt sich



Krankenversicherung für Freiberufler

Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Schauspieler, Künstler und sogar Dolmetscher sind freiberuflich tätig und somit Freiberufler. Für künstlerische, gestaltende und musikalische selbständige Tätigkeiten gibt es eine Besonderheit, und zwar die extra für sie geschaffene Künstlersozialkasse, die neben der Krankenversicherung auch eine Renten- und Pflegeversicherung einschließt.
Das Thema freiberuflich Krankenversicherung bietet die meisten Varianten wie man Krankenversicherungsschutz erlangen kann.

Die private Krankenversicherung hat im Vergleich zur Gesetzlichen sowohl Vorteile als auch Nachteile. Der größte Vorteil ist, obwohl die Ärzte dies immer abstreiten, dass privat Versicherte in der Tat eine bessere Behandlung erhalten. Gerade bei der angespannten Finanzsituation des gesetzlichen Versicherungskreises, die mit Leistungseinschränkungen, deren Durchführung den Ärzten aufgebürdet wird, kann die private Versicherungslösung wirklich das Ergebnis einer besseren und qualitativ höherwertigen Gesundheitsversorgung haben.

Es kann vielleicht als Nachteil angesehen werden, dass ein privat Krankenversicherter zunächst für alle Kosten in Vorleistung treten muss. Dass heißt, jedes Medikament muss in der Apotheke mit dem vollen Preis bezahlt werden, die Arztrechnungen müssen vom eigenen Konto überwiesen werden. Die Erwähnung dieser Tatsache soll hier jetzt nicht abschrecken, denn die privaten Krankenversicherer geben sich sehr viel Mühe und setzen sehr viel geschultes Personal dafür ein, die Kostenerstattung in kürzester Zeit vorzunehmen.

Für den Spezialbereich der stationären Behandlung in einem Krankenhaus haben die privaten Krankenversicherungsgesellschaften die Versicherungskarten entworfen. Mit dieser Kundenkarte werden die Vorauszahlungen im Krankenhaus vermieden, da das Krankenhaus mit der Versicherung direkt abrechnet. Lediglich die Rechnungen des Chefarztes müssen gesondert zur Erstattung eingereicht werden, sofern man eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus in den Versicherungsvertrag eingeschlossen hat.

Freiberufler haben wenig Zeit und müssen vielleicht beruflich manchmal plötzlich ins Ausland reisen. Diesem Umstand Rechnung tragend, enthalten die meisten Krankenversicherungspolicen einen Auslandsreiseschutz, der auch für längere Auslandsaufenthalte vorgesehen ist. Bei manchen Gesellschaften kann man sich mit den fast gleichen Leistungen im Krankheitsfall im Ausland sicher sein. Schauen Sie mal in Ihren Versicherungsbedingungen nach, bevor Sie sich entscheiden eventuell eine gesonderte Auslands­reise­kranken­versicherung abschließen. Vielleicht ist diese in Ihrem Fall gar nicht nötig.

Da private Krankenversicherer, wie sie sagen, nicht in den Schaden hinein decken, wird vor dem Abschluss einer Krankenversicherung sehr auf den Gesundheitszustand und die Krankengeschichte geachtet. Die Gesundheitsprüfung kann auch dazu führen, dass man aufgrund Vorerkrankungen abgelehnt wird oder einen Zuschlag zahlen muss. Für Freiberufler besteht auch die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied zu versichern. Dies ist auch häufig die Lösung für Menschen, die erst in einem höheren Alter eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Die Entscheidung PKV ja oder nein sollte man auf keinen Fall aus dem Bauch heraus treffen. Denn wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, muss dabei bleiben. Eine Rückkehr in die GKV ist ohne weiteres so einfach nicht möglich. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit.

Wer über 50 Jahre alt ist, sollte sich einen Wechsel gut überlegen, denn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind nach dem Alter des Menschen, der die Versicherung abschließen möchte, gestaffelt. Grundsätzlich gilt, je höher das Alter desto teurer ist die Versicherungsprämie.

Aber, Qualität hat eben seinen Preis und ganz im Gegensatz zur Gesetzlichen gibt die private Krankenversicherung ein lebenslanges Leistungsversprechen. Es werden ganz sicher keine Leistungen gekürzt werden, man erhält so lange man lebt die vertraglich vereinbarten Leistungen.



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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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