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Im Regelfall handelt es sich bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung um einen Jahresvertrag. Somit können Versicherungsnehmer jeweils zum Jahresende ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen. Wird keine fristgerechte Kündigung des Versicherungsvertrages eingereicht, so verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Gibt es nicht eine Möglichkeit, um vorzeitig die KFZ-Haftpflichtversicherung zu kündigen?
Auf regulärem Wege, also als ordentliche Kündigung, ist eine vorzeitige KFZ-Haftpflichtversicherung Kündigung nicht möglich. Jedoch können Versicherungsnehmer auch außerordentlich die KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen. Jedoch muss diese begründet sein. Rein rechtlich gesehen ist die Vertragsbeendigung möglich, wenn das versicherte KFZ wegfällt, etwa durch einen Verkauf oder einen Schaden. Weiterhin können Versicherungsnehmer die KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen, sofern das Fahrzeug stillgelegt wurde. Besonders interessant ist jedoch, dass auch eine Möglichkeit zur Kündigung bei einer Beitragserhöhung besteht. Jedoch gibt es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen auch, Ausnahmen. So kann der Versicherungsnehmer die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht kündigen, wenn eine Beitragserhöhung infolge einer gesetzlichen Bestimmung eingetreten ist.
Wichtig ist, dass nicht nur die Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungsgeber die KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen können. Dies wäre etwa dann berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum mit der Prämienzahlung in Verzug ist.
Themenkomplex KFZ-Versicherungen
Dieser Artikel wurde von Monique Röbbeling für ChartTec.de erstellt.
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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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