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GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
besonders für Existenzgründer
GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Individueller Name ist möglich
Die Gründer können dem Unternehmen einen individuellen Namen geben und es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Jedoch können Einlagen geleistet werden und dabei sind sowohl Geld als auch Sachwerte erlaubt. In der Buchhaltung muss bei einer GbR nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung geführt werden, die Aufstellung einer Bilanz ist erst ab einem Jahresumsatz von über 260.000 Euro oder mehr als 25.000 Euro Jahresgewinn vorgegeben. Wer ein gelernter Kaufmann ist und eine GbR gründen möchte, der darf ein solches Unternehmen nur gründen, wenn ein niedriger Umsatz vorliegt. In Deutschland ist die GbR-Gründung besonders bei Freiberuflern wie Handwerkern, Grafikdesignern oder Werbefachleuten beliebt.
Haftung des Privatvermögens
Die Gesellschafter haften bei dieser Unternehmensform mit ihren gesamten Privatvermögen, was somit gewisse finanzielle Gefahren für die Gründer mit sich bringt. Bevor eine GbR gegründet wird, ist der Besuch eines Existenzgründerseminars eine Pflichtübung und trifft auf praktisch alle Unternehmensgründer unabhängig von der gewählten Unternehmensform zu. Wenn bereits zu Beginn der Selbstständigkeit hohe Umsätze erwartet werden, eignet sich die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht, sondern einer OHG, also einer Offenen Handels Gesellschaft.
Vorteile und Nachteile der GbR
Die GbR hat gute Vorteile wozu geringe Gründungskosten, ein schriftlicher Gesellschaftervertrag und minimale Buchhaltungsvorschriften gehören. Zu den größten Nachteil gehört die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihren Privatvermögen. Die Gründung einer Firma mit dieser Unternehmensform ist nur für Kleingründer empfehlenswert, deren Geschäftsrisiko und Umsatz überschaubar bleibt.
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