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Entgeltumwandlung - Die BetriebsrenteEntgeltumwandlung

Die Betriebsrente



Direktversicherung

Wenn hingegen weder eine Pensionskasse noch ein Pensionsfonds vorhanden sein sollte, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Direktversicherung anzubieten. Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist oder bei einem Unternehmen angestellt ist, welches an einen Tarifvertrag gebunden ist, kann eine Entgeltumwandlung nur durchführen, wenn dies der Vertrag erlaubt. Diese Form der Altersvorsorge ist relativ jung und eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, welche die künftige Rente erhöhen kann.

Strenge Vorschriften des Gesetzgebers

Sollte der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung alleine mit eigenen Finanzmitteln leisten, gelten sehr strenge gesetzliche Vorschriften, die den Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit geben:

  • Anwartschaften können nicht verfallen, wodurch eine Erhaltung auch dann noch gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer gekündigt werden sollte. Wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente finanzieren sollte, dann sind die Anwartschaften erst vor einem Verfall geschützt, wenn der Arbeitnehmer fünf Jahre lang bei dem Unternehmen arbeitet und ein Mindestalter von 30 Jahren hat.
  • Wird eine Direktversicherung vom Arbeitnehmer finanziert, darf der Arbeitgeber diese weder abtreten, noch verpfänden oder beleihen.
  • Wenn Gewinne bei der Kapitalanlage erzielt wurden, dann besteht eine Verpflichtung dazu diese wieder zu re-investieren.
  • Sollte der Arbeitnehmer nicht mehr bei dem Unternehmen arbeiten, muss dieser die Alterssicherung selbst weiter finanzieren können.








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