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BU: Dienstunfähigkeitsversicherung - ArtikelBU: Dienstunfähigkeitsversicherung

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Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

Das Gesetz beschreibt eine Dienstunfähigkeit im Detail. So besteht diese, sofern ein Beamter oder auch ein Soldat, aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst niederlegen muss. Also dann, wenn er seinem Dienstherren nicht mehr dienen kann. Hierbei wird unterschieden, ob die Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles oder infolge anderer Erkrankungen entstanden ist. Die Einzelheiten bezüglich der Dienstunfähigkeit sind für die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente ausschlaggebend.

Wie kann der Lebensunterhalt bestritten werden?

Grundsätzlich steht jedem Dienstleistenden eine gesetzliche Dienstunfähigkeitsrente zu. Jedoch ist diese recht komplex. Denn die Höhe der gesetzlichen Dienstunfähigkeitsrente ist nicht einheitlich. So richtet sich diese nach der Anzahl der Jahre, in welchen der Betroffene den Dienst geleistet hat. Jedoch muss auch eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erreicht werden, damit überhaupt ein Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, auch Ruhegehalt, besteht. Das heißt, Dienstleistende, die weniger als 5 Jahre im Dienst standen und dienstunfähig werden, haben keinen Anspruch auf eine staatliche Dienstunfähigkeitsrente. Des Weiteren haben auch Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf keinen Anspruch auf die gesetzliche Absicherung.

Selbst wenn ein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, reicht dieser zumeist nicht aus, um den vollen Lebensunterhalt und alle laufenden Kosten zu decken. Da, wie bereits erwähnt, die tatsächliche Dauer der Dienstzeit für ein mögliches Ruhegehalt ausschlaggebend ist, lassen sich hier oft Vorsorgelücken finden. Beispielsweise würde ein Dienstleistender, der 5 Jahre im Dienst stand, lediglich eine Dienstunfähigkeitsrente in Höhe von 1.200 Euro erhalten.

Vorsorgelücken optimal decken

Um die entstehenden Vorsorgelücken zu decken, ist es jedem Dienstleistenden ans Herz zu legen, eine entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Jedoch gilt es, anders als bei der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung, einiges zu beachten.

Da das gesetzliche Ruhegehalt mit jedem Dienstjahr steigt, ist es empfehlenswert eine Dienstunfähigkeitsversicherung auszuwählen, dessen Leistungshöhe mit jedem Jahr sinkt. Auf diese Weise kann auf der einen Seite die Vorsorgelücke geschlossen werden und auf der anderen Seite können zu hohe Beitragszahlungen vermieden werden.

Des Weiteren sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht um eine allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt. Diese deckt die Dienstunfähigkeit in der Regel nicht ab. Anstelle dessen müssen die Vertragsbedingungen genaustens studiert sein, bevor ein Abschluss erfolgt. Denn in diesen muss eine Klausel enthalten sein, welche angibt, dass die Dienstunfähigkeit in voller Höhe übernommen wird.


Themenkomplex Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieser Artikel wurde von Monique Röbbeling für ChartTec.de erstellt.


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Autor: Claus Lampert (wenn nicht anders angegeben)
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