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Die Abgeltungssteuer
Richtig investieren und Abgeltungssteuer sparen
Die Abgeltungssteuer
Die wichtigsten Änderungen sind rasch aufgezählt:
- Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent trifft grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen Zinsen und Dividenden, aber künftig eben auch Kursgewinne. Hinzuzurechnen sind darüber hinaus auch noch der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Wie hoch ist der Abzug tatsächlich?
- Die Abgeltungsteuersatz beträgt 25%
- Dazu kommt auf jeden Fall der Solidaritätszuschlag mit 5,5%
- ggf. wird Kirchensteuer mit 8% oder 9% aufgeschlagen
- Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375%
- Inklusive der Kirchensteuer ergibt sich eine Belastung von 27,819% bei 8% Kirchensteuer und von 27,995% bei 9% Kirchensteuer

- Besteuert wird an der Quelle. So behalten beispielsweise Sparkassen oder inländische Investmentgesellschaften die Steuer ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab. Immerhin: Wer einem geringeren persönlichen Steuersatz unterliegt als 25 Prozent, kann sich die zuviel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen.
- Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag bleiben in der Höhe unverändert, werden aber zum neuen »Sparerpauschbetrag« zusammengefasst: Dieser liegt bei 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für Zusammenveranlagte. Mit der Pauschale sind dann sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage abgegolten. Ein Einzelnachweis der Ausgaben, um auch höhere Aufwändungen geltend zu machen, ist nicht vorgesehen.
- Auch das Halbeinkünfteverfahren wird es ab 2009 für Privatanleger nicht mehr geben: Wer Dividenden bezieht, muss diese nach den neuen Regeln zu 100 Prozent statt wie bislang nur zur Hälfte versteuern. Und mehr noch: Die steuerlich relevante »Spekulationsfrist« von einem Jahr entfällt ebenso. Sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ab 2009 unabhängig von der Anlagedauer steuerpflichtig. Ausgenommen sind lediglich Immobilien.
Wie sollte der Anleger jetzt reagieren?
Angesichts dieser einschneidenden Änderungen empfiehlt es sich, die eigenen Investmentstrategie genau zu überdenken. Denn es ist durchaus möglich, über das Jahr 2009 hinaus von der bisherigen Regelung zur Spekulationsfrist zu profitieren. Anleger sollten unbedingt den Bestandschutz nutzen. Wurden beispielsweise Aktienfondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, sind die Veräußerungsgewinne nach zwölfmonatiger Haltedauer steuerfrei. Weil sich so die alte Regelung noch weit in die Zukunft hinein konservieren lässt, empfiehlt es sich, rechtzeitig auf langfristige Anlagen mit hohem Aktienanteil zu setzen. Denn auf diese Weise profitiert der Sparer vom überdurchschnittlichen Renditepotenzial der Anlageklasse Aktien und spart sich gleichzeitig die Abgeltungssteuer.

Ein besonders attraktives Konzept zum systematischen Vermögensaufbau finden Anleger beispielsweise in der Dachfonds-Serie DekaStruktur: 4 sowie in den S-DynamikDepots, die es in jeweils fünf Varianten gibt. Für jedes Anlegerprofil und damit für jeden Anleger gibt es das entsprechende Produkt. Bei der Variante Wachstum investiert das Fondsmanagement bis zu 50 Prozent des Kapitals in Aktienfonds. Die Variante Chance enthält bis zu 100 Prozent Aktienfonds und ChancePlus ist in jedem Fall vollständig in Aktienfonds investiert.
Ein Basisinvestment in Form von DekaStruktur: 4 oder einem S-DynamikDepots ist natürlich nicht nur steuerlich sinnvoll. Bei diesen strukturierten Produkten können sich die Anleger auf die Expertise eines ausgezeichneten Fondsmanagements verlassen. Schließlich genießt die Deka nicht umsonst einen hervorragenden Ruf bei der fondsbasierten Vermögensverwaltung: Mit einem Marktanteil von rund 45 Prozent ist der zentrale Asset Manager der Sparkassen-Finanzgruppe mit weitem Abstand Branchenerster – eine gute Grundlage, um noch vor der steuerlichen Zeitenwende 2009 die eigenen Investments mit ruhiger Hand und kühlem Kopf zu optimieren.
Nutzen Sie die Gelegenheit!
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